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Wirtschaftsprüfung
Wirtschaftsprüfer in München Maxvorstadt

Lästige Pflicht oder Chance?

Man könnte geneigt sein, Jahres- und Konzernjahresabschlussprüfungen lediglich als lästige gesetzliche Verpflichtungen wahrzunehmen. Sie kosten Geld, binden interne Ressourcen im Unternehmen und führen nicht selten zu langwierigen Diskussionen über bilanzpolitische Themen. Auch wenn diese Einschätzung per se durchaus berechtigt ist, bieten Jahres- und Konzernjahresabschlussprüfungen unseres Erachtens ungeachtet der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften vor allem einen unabhängigen Blick auf Ihr Unternehmen sowie eine Kontrolle der internen Abläufe im Rechnungswesen Ihres Unternehmens. Sie gewinnen so ein Gefühl, ob eine der tragenden Säulen Ihres Unternehmens, nämlich das Rechnungs- und Berichtswesen, angemessen funktioniert.

Der Jahresabschluss bzw. Konzernjahresabschluss repräsentiert Ihr Unternehmen gegenüber wesentlichen Stakeholdern, z. B. Banken und potentiellen bzw. bestehenden Investoren, weshalb Sie bei der Qualität Ihres Jahresabschlusses bzw. Konzernjahresabschlusses keine Kompromisse eingehen sollten. Ein geprüfter Jahresabschluss/Konzernjahresabschluss erspart Ihnen gewöhnlich etwaige Diskussionen über die Qualität der Daten im Jahresabschluss/Konzernjahresabschluss, etwa bei Unternehmenstransaktionen oder Bankgesprächen. Unser Prüfungsansatz ist durch die gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften weitestgehend vorgegeben; wir prüfen also im Prinzip wie jede andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch.

Was unseren Prüfungsansatz unterscheidet, ist der Umstand, dass der unterzeichnende Wirtschaftsprüfer im Laufe der Prüfung vor Ort ist, was zu kurzen Entscheidungswegen bei wesentlichen Fragestellungen führt. Zudem sind wir darauf bedacht, dass sich die Zusammensetzung der Prüfungsteams bei unseren Prüfungsmandaten nicht wesentlich ändert, so dass sich das Prüfungsteam für Ihr Unternehmen aus erfahrenen Mitarbeitern zusammensetzt, die Ihr Unternehmen kennen und denen Sie nicht jedes Jahr aufs Neue die wesentlichen Abläufe in Ihrem Unternehmen erklären müssen.

Da wir eine interdisziplinäre Kanzlei sind, haben unsere Prüfungsmitarbeiter auch umfangreiche Erfahrungen in anderen Bereichen, wie z. B. der Steuerberatung, so dass wir Ihnen gegebenenfalls wertvolle Hinweise auf andere Sachverhalte außerhalb der Prüfung, wie beispielsweise mögliche Verrechnungspreisrisiken oder steuerliche und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, geben können. Diese Hinweise teilen wir Ihnen zusammen mit von uns erkannten Verbesserungspotentialen etwa in den Abläufen im Rechnungswesen im Rahmen unseres Management Letters mit. 

Honorar

Wir kalkulieren unsere Honorare auf einem geschätzten Stundenbedarf für die Jahresabschlussprüfung und unseren Prüfungsstundensätzen. Die Kalkulation erfolgt dabei nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Daten. Unsere Philosophie bei der Kalkulation ist, dass wir unser Honorar als Komplettpreis kalkulieren, damit Sie wissen, womit Sie rechnen müssen. 

 

Bitte beachten Sie

Unsere langjährige Erfahrung im Prüfungsbereich erstreckt sich auf unterschiedlichste Branchen.

Auch wenn wir natürlich gerne sämtliche Prüfungsleistungen anbieten würden, so gibt es doch bestimmte Prüfungsbereiche und Branchen, die ein spezielles Know-how und eine gewisse Spezialisierung erfordern und die wir daher bewusst nicht in unser Leistungsspektrum aufgenommen haben:

  • Prüfungen nach dem Wertpapierhandels-, Kreditwesen- und Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
  • Prüfung von Banken
  • Prüfung von Versicherungen
  • Prüfungen nach der Finanzanlagenvermittlerverordnung und Kapitalanlagegesetzbuch

Sofern Sie Prüfungsleistungen in diesen Bereichen bzw. Branchen benötigen, können Sie uns dennoch ansprechen; wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt zu Kollegen mit entsprechender Spezialisierung und einschlägiger Berufserfahrung.

Unser Leistungsangebot

  • Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahres- und Konzernjahresabschlüssen nach deutschen handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen
  • Prüferische Durchsicht (Limited Review) von Jahresabschlüssen
  • Gründungsprüfungen
  • Sanierungsprüfungen
  • Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzungsprüfungen)
  • Prüfungen im Rahmen des Dualen Systems Deutschland (DSD)
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Sonstige Sonderprüfungen (z. B. Unterschlagungsprüfungen)
  • Erstellung von Buchauszügen nach § 87c Abs. 2 HGB
  • Prüfung von Buchauszügen nach § 87c Abs. 4 HGB

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