Seitenbereiche

Bei uns sind Sie in guten Händen!

Inhalt

Grundsteuer 2022

Hintergrund

Die Grundsteuer steht seit einigen Jahren auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Seit dem 22.12.2014 ist beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Grundstücksbewertung für die Grundsteuer anhängig (Aktenzeichen 1 BvL 11/14). Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer spätestens seit dem Bewertungsstichtag 1.1.2009 für verfassungswidrig.

Einheitswerte

Die Grundsteuer errechnet sich nach derzeit geltendem Recht aus den sogenannten Einheitswerten, die als Grundstückswerte herangezogen werden. Die Einheitswerte spiegeln die Wertverhältnisse am Hauptfeststellungszeitpunkt zum 1.1.1964 wider. Diese stark veralteten Werte sind nach Auffassung des Bundesfinanzhofs mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht mehr vereinbar.

Geplante Reformmaßnahmen

Das oberste Ziel der federführenden Finanzministerien Hessen und Niedersachsen ist eine verfassungsgerechte Neubewertung der über 35 Millionen Grundstücke und der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Das Bewertungsverfahren soll möglichst einfach ausgestaltet werden. Für unbebaute Grundstücke soll künftig der Bodenrichtwert gelten. Bei bebauten Grundstücken soll zudem der Wert des Gebäudes ermittelt werden. Der maßgebliche Bewertungsstichtag soll der 1.1.2022 sein. Die Bewertungsarbeiten werden um den Jahreswechsel 2022/2023 beginnen und einige Jahre in Anspruch nehmen.

Stellschraube Steuermesszahl

An dem bisherigen Prinzip der Multiplikation des Grundstückswertes mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl soll festgehalten werden. Auch die jeweiligen gemeindlichen Hebesätze zur Ermittlung der tatsächlich zu zahlenden Grundsteuer bleiben erhalten. Steuermesszahl und Hebesätze gelten so auch weiterhin als Stellschraube für die Höhe der Grundsteuer.

Aufkommensneutrale Gestaltung

Die Länderinitiative verspricht eine steueraufkommensneutrale Grundsteuerreform. Höhere aktuelle Grundstückswerte sollen demzufolge mit niedrigeren Steuermesszahlen kompensiert werden. Die Höhe der neuen Messzahlen soll in einem zweiten Reformschritt nach Abschluss der Grundstücke-Neubewertung festgelegt werden.

Stand: 29. August 2016

Bild: mirkograul - Fotolia.com

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Zürner & Collegen - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München (Maxvorstadt).  Die Betreuung Ihrer Anliegen sowie die Kommunikation erfolgen bei uns in deutscher, italienischer oder englischer Sprache. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Haben Sie noch Fragen?

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.