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Arbeitszimmer: News zum Thema

Steuerfreie Veräußerung des häuslichen Arbeitszimmers - Steuernews für Mandanten

BFH entscheidet gegen die Finanzverwaltung

Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise - Steuernews für Mandanten

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Arbeitszimmer: Kein Veräußerungsgewinn - Steuernews für Mandanten

Verkauf von Arbeitszimmer im selbst genutzten Wohnheim steuerfrei

Kosten für häusliches Arbeitszimmer - Steuernews für Mandanten

Kein Werbungskostenabzug bei nur geringfügiger Nutzung

Aufwendungen für die Arbeitsecke - Steuernews für Mandanten

Kein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug

Arbeitszimmer bei mehreren Nutzern - Steuernews für Mandanten

Höchstbetragsregelung personenbezogen

Steuerliche Behandlung von Arbeitszimmeraufwendungen - Steuernews für Mandanten

Keine Aufteilung der Aufwendungen bei gemischter Nutzung

Arbeitszimmer bei mehreren Einkünften - Steuernews für Mandanten

Keine Aufteilung des Höchstbetrages

Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale 2023 - Steuernews für Mandanten

Neue Werbungskostenpauschale für Arbeitszimmer erspart Steuerpflichtigen Nachweis der Aufwendungen

Neues zum Arbeitszimmer - Steuernews für Mandanten

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage stellt einen Gewerbebetrieb dar.

Badrenovierung - Steuernews für Mandanten

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung?

Arbeitszimmer in Corona-Zeiten - Steuernews für Mandanten

Steht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser für sein Arbeitszimmer Aufwendungen bis zu € 1.250,00 im Jahr geltend machen.

Wochenendarbeitszimmer - Steuernews für Mandanten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich durch Arbeiten am Wochenende den Steuerabzug von € 1.250,00 sichern.

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Zürner & Collegen - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München (Maxvorstadt).  Die Betreuung Ihrer Anliegen sowie die Kommunikation erfolgen bei uns in deutscher, italienischer oder englischer Sprache. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

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