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Aufbewahrungsfristen: News zum Thema

Mehr Bürokratieentlastung - Steuernews für Mandanten

Bundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf

Welche Dokumente zum 31.12.2020 vernichtet werden können - Steuernews für Mandanten

Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen 2022/2023 - Steuernews für Mandanten

Welche Belege und sonstige Unterlagen zum 31.12.2022 vernichtet werden können

Bürokratieabbau IV - Steuernews für Mandanten

Bundesjustizministerium veröffentlicht Eckpunkte für weiteren Bürokratieabbau

Aufbewahrungsfristen 2023/2024 - Steuernews für Mandanten

Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2023 vernichtet werden können

Unterlagen, die am 31.12.2021 vernichtet werden können - Steuernews für Mandanten

Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen

Was zum 31.12.2018 vernichtet werden kann - Steuernews für Mandanten

Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist.

Was zum 31.12.2019 vernichtet werden kann - Steuernews für Mandanten

Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 Jahre aufbewahren.

Elektronische Kontoauszüge, Rechnungen und Lieferscheine - Steuernews für Mandanten

Elektronische Kontoauszüge verdrängen mehr und mehr den Papierauszug.

Aufbewahrungsfristen - Steuernews für Mandanten

Wichtige Infos zu den Aufbewahrungspflichten finden Sie hier.

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Zürner & Collegen - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München (Maxvorstadt).  Die Betreuung Ihrer Anliegen sowie die Kommunikation erfolgen bei uns in deutscher, italienischer oder englischer Sprache. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

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