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Sachbezug: News zum Thema

Sachbezüge für Mitarbeiter 2022 - Steuernews für Mandanten

Neuerungen bei Sachbezügen, Gutschein- und Geldkarten

Lieferungen des Arbeitgebers - Steuernews für Mandanten

Vorsicht Steuerfalle

Abgrenzung Bar-/Sachlohn - Steuernews für Mandanten

Jahressteuergesetz 2019

Vergünstigte Fitnessstudionutzung - Steuernews für Mandanten

Geldwertzufluss im Regelfall monatlich

Verbilligte Mahlzeiten und Sachbezugswerte 2021 - Steuernews für Mandanten

Erhalten Arbeitnehmer an Arbeitstagen oder auch während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten von ihrem Arbeitgeber, müssen die Mahlzeiten dem laufenden Arbeitslohn als Sachbezug hinzugerechnet werden.

Sachbezugswerte für Verpflegungsleistungen 2018 - Steuernews für Mandanten

Neues BMF-Schreiben

Sachbezugswerte 2023 - Steuernews für Mandanten

Welche Sachbezugswerte in 2023 gelten

Sachbezugswerte 2020 - Steuernews für Mandanten

Der Bundesrat hat am 8.11.2019 die Änderungen zur Sozialversicherungsentgeltverordnung gebilligt.

Mahlzeiten an Arbeitnehmer - Steuernews für Mandanten

Die Höhe des Sachbezugs richtet sich dabei nach der Höhe der amtlichen Sachbezugswerte.

Sachbezugswerte 2024 - Steuernews für Mandanten

Welche Sachbezugswerte in 2024 gelten

Steuerfreie Sachbezüge an Arbeitnehmer - Steuernews für Mandanten

Als Sachbezüge werden Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet, die nicht aus Geld bestehen, sondern in Form eines sonstigen geldwerten Vorteils gewährt werden.

Restaurantschecks - Steuernews für Mandanten

Erhöhung der Sachbezugswerte

Homeoffice in Corona-Zeiten: Ausstattung durch den Arbeitgeber - Steuernews für Mandanten

Einkommensteuerliche Behandlung von Kostenzuschüssen

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Zürner & Collegen - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München (Maxvorstadt).  Die Betreuung Ihrer Anliegen sowie die Kommunikation erfolgen bei uns in deutscher, italienischer oder englischer Sprache. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

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