Seitenbereiche

Bei uns sind Sie in guten Händen!

Inhalt

Private PKW-Nutzung

Der Fall

Eine Steuerberaterin war als freie Mitarbeiterin in den Kanzleiräumen eines Kollegen tätig. Dabei unternahm sie in dem betreffenden Kalenderjahr lediglich 85 Fahrten zwischen Wohnung und der Kanzlei des Kollegen. Ein Fahrtenbuch führte sie nicht. Für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteiles für die Kanzleifahrten setzte die Steuerberaterin nicht den gesetzlichen Faktor von 0,03 % des Listenpreises, multipliziert mit der Kilometeranzahl für die einfache Wegstrecke, an, sondern versteuerte nur 0,002 % des Listenpreises, multipliziert mit den gefahrenen Tagen und den Entfernungskilometern.

Urteil des BFH

Der BFH ließ diese abweichende Berechnung nicht zu (Urteil vom 12.6.2018, VIII R 14/15, veröffentlicht am 8.10.2018). Für eine fahrtenbezogene Ermittlung lässt das Gesetz keinen Raum, so der BFH. Die Berechnung des privaten Nutzungsanteiles für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist mit dem Faktor „0,03 %“ des Listenpreises je Kalendermonat und Entfernungskilometer anzusetzen, unabhängig von der Anzahl der getätigten Fahrten. Die Führung eines Fahrtenbuches kann hier von Vorteil sein. Der Übergang von der Pauschalermittlung zum Fahrtenbuch ist jeweils zu Jahresanfang möglich.

Stand: 27. November 2018

Bild: Jakub Jirsák - Fotolia.com

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Zürner & Collegen - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München (Maxvorstadt).  Die Betreuung Ihrer Anliegen sowie die Kommunikation erfolgen bei uns in deutscher, italienischer oder englischer Sprache. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Haben Sie noch Fragen?

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.