Seitenbereiche

Bei uns sind Sie in guten Händen!

Inhalt

Neue Investmentfondsbesteuerung 2018

Investmentsteuerreformgesetz

Zum 1.1.2018 tritt das neue Investmentsteuergesetz (in der Fassung des Investmentsteuerreformgesetzes vom 19.7.2016, BGBl I S. 1730) in Kraft.

Neue Besteuerung auf Fondsebene

Ab 2018 müssen in- und ausländische Investmentfonds auf Dividenden und Immobilienerträge 15 % Steuern zahlen. Der Steuersatz entspricht dem in Deutschland geltenden Körperschaftsteuersatz. Gewinne aus Aktienveräußerungen und anderen Wertpapieren sowie Erträge aus Termingeschäften bleiben auf Fondsebene weiter steuerfrei.

Neue Besteuerung auf Anlegerebene

Ausschüttungen von Investmentfonds unterliegen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer). Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der Dividenden und Immobilienerträge wird für diese Erträge eine Teilfreistellung gewährt. Die Höhe der Steuerfreistellung auf Anlegerebene bestimmt sich nach der Art des Investmentfonds und beträgt für Privatanleger zwischen 30 % (Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienquote) und 80 % (Immobilienfonds mit Auslandsimmobilienquote von mindestens 51 %). Für thesaurierte Erträge (bisher als ausschüttungsgleiche Erträge bezeichnet) wird eine Vorabpauschale eingeführt. Die Pauschale beträgt 70 % vom Basiszinssatz (derzeit 1,1%). Berechnungsbasis ist der erste veröffentlichte Rücknahmepreis des Kalenderjahres. Die tatsächlichen Ausschüttungen mindern die Vorabpauschale, ggf. bis auf Null. Die Vorabpauschale wird außerdem auf einen ggf. erzielten Veräußerungsgewinn angerechnet.

Stand: 30. Oktober 2017

Bild: NicoElNino - Fotolia.com

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Zürner & Collegen - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München (Maxvorstadt).  Die Betreuung Ihrer Anliegen sowie die Kommunikation erfolgen bei uns in deutscher, italienischer oder englischer Sprache. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Haben Sie noch Fragen?

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.